Zielgebietsinformationen


Land Pass Visa Rückflugticket
 
Türkei Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Nein/1 Nein Nein
Schweiz Nein Nein Nein
Österreich Nein Nein Nein
Deutschland Nein Nein Nein


Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufentalts gültig sein.


Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass für Kinder unter 12 Jahren oder eigener Reisepass oder Personalausweis.

Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Minderjährige, die allein bzw. nur in Begleitung eines Elternteils oder einer dritten Person reisen, sollten eine schriftliche Genehmigung des/der Sorgeberechtigten mit sich führen. Verschiedene Fluggesellschaften befördern jedoch allein reisende Minderjährige unter 14 Jahren auch dann nicht, wenn diese Genehmigung vorliegt.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.


Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:

EU-Länder und Schweiz.


Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.


Visaarten

Besuchs-, Geschäfts-, Transitvisum und andere Kategorien. Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).


Visagebühren

Deutschland, Österreich
Die angegebenen Gebühren gelten für türkische Staatsbürger, die eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder Österreich besitzen:
Touristen- und Geschäftsvisum: 60 Euro (einfache Einreise); 100 Euro (mehrfache Einreise). Transitvisum: 25 Euro. Hinzu kommen 5 Euro Portogebühren bei postalischer Antragstellung.
Schweiz
Die angegebenen Gebühren gelten für türkische Staatsbürger, die eine Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz besitzen:
Touristen- und Geschäftsvisum: 80,80 CHF (einfache Einreise); 133,35 CHF (mehrfache Einreise).
Transitvisum: 34,50 CHF.


Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen). Der Antrag selbst kann nur online unter http://www.inis.gov.ie/en/INIS/Pages/Applying%20Online ausgefüllt werden.


Antragstellung

(a) 1 Online-Antragsformular.
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe.
(c) Kopie aller Seiten des Reisepasses, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr (per Verrechnungsscheck oder Überweisung).
(e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(f) Kopie des Mietvertrages oder Eigentumsnachweis oder Meldebestätigung (nicht bei Geschäftsreisen).
(g) Arbeitsbescheinigung/ Arbeitslosenbescheinigung/ Studienbescheinigung/ Schülerbescheinigung (kein Schülerausweis) sowie für Schüler/Studenten Nachweis einer Krankenversicherung.
(h) Nachweis ausreichender Geldmittel (Kontoauszug der letzten sechs Monate. Achtung: einmalige, hohe Einzahlungsbeträge kurz vor Visumbeantragung werden nicht berücksichtigt)
(i) Einkommensnachweis (Nachweis der letzten drei Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen; bei Selbständigkeit letzter Steuerbescheid o. Ä.). Touristischer Aufenthalt:
(a) - (i) und
(j) Hotelreservierung. Geschäftsvisum:
(a) - (i) und
(k) Einladungsschreiben der irischen Firma sowie ausführliches Entsendungsschreiben der deutschen Firma mit Bestätigung der Kostenübernahme. Frankierter Einschreiben-Rückumschlag bei postalischer Beantragung.


Bearbeitungszeit

2-3 Wochen, in einigen Fällen jedoch bis zu 8 Wochen, da die meisten Anträge in Dublin bearbeitet werden.


Personalausweis

U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen (der für den Aufenthalt gültige Reisepass wird jedoch empfohlen): EU-Länder und Schweiz ( [1] Ausnahme: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark).


Dokumente bei der Einreise

Alle Reisenden (ausgenommen sind u. a. EU-Bürger und der Schweiz) müssen Rück- oder Weiterreisetickets und ausreichende Geldmittel vorweisen können.


Einreise mit Haustieren

Für Vögel aus allen Ländern wird eine Genehmigung vom Department of Agriculture and Fisheries benötigt. Für Papageien wird zusätzlich eine Genehmigung vom Gesundheitsamt verlangt.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier nach der Einpflanzung des Mikrochips eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Der Nachweis von Tollwut-Antikörpern und einer Zeckenbehandlung ist seit 2012 nicht mehr erforderlich.

Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Außerdem wird ein Dokument benötigt, das eine Einfuhrgenehmigung des Department of Agriculture, (Veterinary Section, Agriculture House, Kildare St., Dublin 2. Tel: (+00353) (01) 607 20 00. Internet: www.agriculture.gov.ie) nachweist. Die Tiere dürfen nur über die Flughäfen in Cork, Shannon oder Dublin eingeflogen werden. Eine 6-monatige Quarantäne ist Pflicht. Während dieser Zeit wird das Tier zweimal gegen Tollwut geimpft.

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.